Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Krissicars – Coaching & Begleitung für Fahrzeugüberführer und Kfz-Profis
Anbieter:
Christian Adametz, Krissicars
Paul-Gossen-Straße 75
91052 Erlangen
Telefon: +49 176 79953939
E-Mail: auto@krissicars.com
USt-IdNr.: DE453342230
Stand: August 2026
Präambel
Krissicars wurde von Christian Adametz gegründet, der selbst seit mehreren Jahren als Fahrzeugüberführer in Deutschland und Europa tätig ist und dabei umfangreiche praktische Erfahrung im Bereich der Fahrzeugüberführung gesammelt hat.
Ziel von Krissicars ist es, Teilnehmer beim Einstieg und bei der Weiterentwicklung ihrer Tätigkeit als Fahrzeugüberführer durch persönliche Begleitung, praktische Erfahrungswerte, Materialien und individuelle Unterstützung zu begleiten.
Dabei werden insbesondere Erfahrungen, Vorgehensweisen, Methoden und Strategien aus der praktischen Tätigkeit vermittelt. Der Teilnehmer bleibt für seine unternehmerischen und operativen Entscheidungen sowie für die konkrete Durchführung seiner Tätigkeit selbst verantwortlich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Krissicars und den Teilnehmern.
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Coaching-, Begleitungs-, Mentoring- und Trainingsdienstleistungen zwischen
Christian Adametz, Krissicars, Paul-Gossen-Straße 75, 91052 Erlangen
(nachfolgend „Anbieter“)
und der jeweiligen Teilnehmerin beziehungsweise dem jeweiligen Teilnehmer
(nachfolgend „Teilnehmer“).
(2) Vertragsgegenstand sind Coaching-, Mentoring-, Trainings- und Begleitungsleistungen im Bereich der beruflichen Fahrzeugüberführung sowie der fachlichen und unternehmerischen Entwicklung des Teilnehmers.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für eine der beiden Gruppen gelten.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(5) Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere verbraucherschützende Vorschriften sowie gegebenenfalls anwendbare Vorschriften des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG), bleiben von diesen AGB unberührt.
2. Leistungsbeschreibung
(1) Leistungen des Krissicars-Programms
Der Anbieter kann im Rahmen des jeweils gebuchten Programms insbesondere folgende Leistungen erbringen:
Persönliches 1:1-Coaching
Individuelle Gespräche und Sitzungen zur fachlichen und unternehmerischen Entwicklung im Bereich der Fahrzeugüberführung. Die Durchführung kann abhängig von der jeweiligen Vereinbarung telefonisch, per Videokonferenz oder vor Ort erfolgen.
Praxisorientierte Begleitung
Vermittlung praktischer Erfahrungswerte zu den Abläufen der Fahrzeugüberführung, beispielsweise zu Fahrzeugübernahme und Fahrzeugübergabe, Kommunikation mit Auftraggebern, wirtschaftlicher Betrachtung von Aufträgen sowie allgemeinen Vorgehensweisen bei der Tourenplanung.
Mentoring und Begleitung
Persönliche Unterstützung bei Fragen und Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit dem Einstieg oder der Tätigkeit als Fahrzeugüberführer ergeben können.
Orientierung bei Gewerbeanmeldung und branchenüblichen Verfahren
Der Anbieter kann auf Grundlage eigener Erfahrungen allgemeine Hinweise und Orientierungshilfen zu Gewerbeanmeldungen, Anträgen oder branchenüblichen Abläufen geben.
Diese Hinweise stellen ausdrücklich keine Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Behördenberatung dar und ersetzen keine Beratung durch entsprechend zugelassene Fachpersonen oder die zuständigen Behörden.
Tourenplanung und Tourstrategie
Der Anbieter vermittelt Methoden, Erfahrungswerte, Denkweisen und Strategien, mit deren Hilfe der Teilnehmer seine Touren selbstständig planen und bewerten kann.
Hierbei kann der Anbieter anhand konkreter oder beispielhafter Aufträge erläutern, wie er selbst unter Berücksichtigung der ihm bekannten Informationen eine bestimmte Tour planen, kombinieren oder wirtschaftlich einschätzen würde.
Die Tätigkeit des Anbieters besteht hierbei in der Vermittlung von Erfahrungswissen und einer unterstützenden Einschätzung.
Der Anbieter schuldet grundsätzlich keine vollständige operative Tourenplanung für den Teilnehmer.
Insbesondere besteht keine Verpflichtung,
dem Teilnehmer fertige Touren vorzugeben,
laufend konkrete Touren für den Teilnehmer zu erstellen,
die Auftragslage des Teilnehmers dauerhaft zu überwachen,
permanent Auftragsplattformen für den Teilnehmer zu kontrollieren,
bestimmte Aufträge für den Teilnehmer zu finden,
Aufträge für den Teilnehmer anzunehmen oder zu reservieren,
bestimmte Aufträge zu vermitteln oder zuzuteilen,
oder eine bestimmte Anzahl an Touren oder Aufträgen bereitzustellen.
Die konkrete Tourenplanung bleibt grundsätzlich Aufgabe und Verantwortung des Teilnehmers.
Orientierung bei der Auftragsgewinnung
Der Anbieter kann Erfahrungswerte und Strategien im Zusammenhang mit Plattformnutzung, Kontaktaufnahme zu Auftraggebern, Positionierung und Auftragsgewinnung vermitteln.
Eine Garantie oder Verpflichtung zur tatsächlichen Vermittlung bestimmter Auftraggeber oder Aufträge besteht nicht.
WhatsApp-Support
Je nach gebuchtem Programm kann der Teilnehmer die Möglichkeit erhalten, dem Anbieter über WhatsApp fachliche Fragen zu stellen.
Die näheren Bedingungen ergeben sich aus Abschnitt 5.
Community
Je nach gebuchtem Programm kann Zugang zu einer geschlossenen Teilnehmergruppe zum fachlichen Austausch und zur gegenseitigen Unterstützung Bestandteil der Leistung sein.
Materialien, Vorlagen und Guides
Der Anbieter kann dem Teilnehmer insbesondere Guides, Vorlagen, Checklisten, Beispiele und sonstige Unterlagen für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung stellen.
Unterstützung bei konkreten Herausforderungen
Der Anbieter kann dem Teilnehmer bei praktischen Fragen und Problemen aus dem Bereich der Fahrzeugüberführung seine Einschätzung und Erfahrungswerte zur Verfügung stellen.
(2) Individueller Leistungsumfang
Welche Leistungen konkret geschuldet werden, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Buchungsbestätigung.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
(3) Kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg
Der Anbieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Ein bestimmter beruflicher, unternehmerischer oder wirtschaftlicher Erfolg wird jedoch nicht geschuldet.
Insbesondere wird keine Garantie übernommen für:
eine bestimmte Anzahl an Aufträgen,
eine bestimmte Auftragslage,
einen bestimmten Umsatz,
einen bestimmten Gewinn,
eine bestimmte Auslastung,
bestimmte Auftraggeber,
bestimmte Vergütungen,
oder einen bestimmten Zeitraum bis zum wirtschaftlichen Erfolg.
Der Erfolg des Teilnehmers hängt insbesondere von dessen eigenem Einsatz, seiner Umsetzung, seiner Region, der allgemeinen Auftragslage, seinen verfügbaren Auftraggebern und zahlreichen weiteren Faktoren ab, auf die der Anbieter keinen oder nur begrenzten Einfluss hat.
(4) Keine Fachberatung oder Berufsausbildung
Die Leistungen von Krissicars ersetzen insbesondere nicht:
eine staatlich anerkannte Fahrausbildung oder Prüfung,
eine Rechtsberatung,
eine Steuerberatung,
eine Versicherungsberatung,
eine behördliche Beratung,
eine staatlich anerkannte Berufsausbildung,
oder sonstige gesetzlich regulierte Beratungsleistungen.
Bei entsprechenden Fragestellungen hat sich der Teilnehmer an dafür zugelassene Fachpersonen beziehungsweise Behörden zu wenden.
(5) Besondere Regelungen zur Tourenplanung
Die Tourenplanung ist grundsätzlich eine Eigenleistung und Eigenverantwortung des Teilnehmers.
Der Anbieter zeigt dem Teilnehmer Methoden und Strategien und kann erklären, wie er selbst auf Grundlage einer bestimmten Situation eine Tour planen würde.
Eine solche Einschätzung stellt keine verbindliche Vorgabe dar.
Der Anbieter verfolgt die individuelle Auftragslage des Teilnehmers grundsätzlich nicht dauerhaft und nicht in Echtzeit.
Der Teilnehmer hat daher selbstständig zu prüfen, welche Aufträge zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich verfügbar sind und ob sich diese unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation kombinieren lassen.
Der Anbieter kann ausschließlich Informationen berücksichtigen, die ihm zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegen oder vom Teilnehmer mitgeteilt wurden.
(6) Abhängigkeit von der Auftragslage
Die Möglichkeiten einer Tourenplanung hängen wesentlich von der jeweils bestehenden Auftragslage ab.
Hierzu gehören beispielsweise:
Start- und Zielregion,
verfügbarer Fahrzeugbestand,
verfügbare Aufträge,
Abhol- und Lieferfristen,
Vergütung,
Auftraggeber,
Freischaltungen auf Plattformen,
Rückreisemöglichkeiten,
Fahrzeugart,
Verkehrsbedingungen,
Zeitaufwand,
und weitere tatsächliche Rahmenbedingungen.
Auf diese Faktoren hat der Anbieter teilweise keinen Einfluss.
Ist die Auftragslage zu einem bestimmten Zeitpunkt eingeschränkt, kann der Anbieter lediglich anhand der vorhandenen Möglichkeiten erklären, wie er selbst unter diesen Umständen planen würde und nach welchen Kriterien der Teilnehmer weiter planen beziehungsweise nach geeigneten Aufträgen suchen könnte.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass jederzeit wirtschaftlich sinnvolle oder miteinander kombinierbare Aufträge verfügbar sind.
(7) Keine Disposition und keine Auftragsgarantie
Soweit im individuellen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt Krissicars gegenüber dem Teilnehmer nicht als Disponent oder Auftraggeber.
Die Leistung besteht insbesondere nicht darin, dem Teilnehmer laufend fertige Touren oder Fahrzeugüberführungsaufträge zur Verfügung zu stellen.
Hinweise auf mögliche Aufträge, Auftraggeber, Plattformen, Regionen oder Kombinationen dienen grundsätzlich der Orientierung und der Vermittlung praktischer Erfahrungswerte.
Die Entscheidung über die Annahme, Ablehnung oder Durchführung eines Auftrags trifft der Teilnehmer selbst.
(8) Wirtschaftliche Eigenverantwortung
Der Teilnehmer muss vor Annahme eines Auftrags eigenständig beurteilen, ob dieser für ihn zeitlich, wirtschaftlich, rechtlich und tatsächlich durchführbar ist.
Hierzu gehört insbesondere die Prüfung von:
Vergütung,
Fahrtstrecke,
Kraftstoff- beziehungsweise Ladekosten,
Bahn- und Rückreisekosten,
Maut- und Parkkosten,
Übernachtungskosten,
Zeitaufwand,
Abhol- und Lieferfristen,
Kilometerbegrenzungen,
Vorgaben des Auftraggebers,
Versicherungsbedingungen,
und sonstigen individuellen Kosten oder Anforderungen.
Beispielrechnungen und Einschätzungen des Anbieters sind keine Garantie dafür, dass eine Tour tatsächlich einen bestimmten Gewinn oder wirtschaftlichen Vorteil erzielt.
3. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in allgemeinen Werbematerialien stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet wird.
(2) Ein Vertragsangebot kann insbesondere erfolgen durch:
Buchung über ein dafür vorgesehenes Buchungs- oder Kontaktformular,
schriftliche Buchung per E-Mail oder Nachricht,
Annahme eines individuellen Angebots,
oder Unterzeichnung eines individuellen Vertrags.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Teilnehmers annimmt beziehungsweise die Annahme entsprechend bestätigt.
(4) Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Teilnehmer die Vertragsinformationen und Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.
4. Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise des jeweiligen individuellen Angebots beziehungsweise der jeweiligen Buchungsbestätigung.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
Gegenüber Unternehmern kann die Vergütung als Nettobetrag zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies im jeweiligen Angebot entsprechend angegeben ist.
(3) Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung oder im Angebot angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen.
Ist keine besondere Zahlungsfrist vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung.
(4) Bei Programmen oder Paketen können Anzahlungen, Teilzahlungen oder Ratenzahlungen individuell vereinbart werden.
Maßgeblich ist die jeweilige Vereinbarung.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Anbieter kann insbesondere gesetzliche Verzugszinsen verlangen und nach angemessener vorheriger Ankündigung noch nicht erbrachte Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(6) Die jeweils akzeptierten Zahlungsmethoden ergeben sich aus dem Angebot oder der Rechnung.
(7) Rechnungen können in elektronischer Form ausgestellt werden, soweit dies gesetzlich zulässig beziehungsweise erforderlich ist.
Zwingende gesetzliche Anforderungen an elektronische Rechnungen bleiben unberührt.
5. Durchführung, Support und Community
(1) Terminvereinbarung
Termine werden individuell vereinbart.
Ort und Format ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Technische Voraussetzungen
Bei Online-Terminen ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, grundsätzlich über eine geeignete Internetverbindung sowie die erforderliche technische Ausstattung zu verfügen.
Kann ein Termin aufgrund eines technischen Problems, das ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich des Teilnehmers stammt, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, gelten die Regelungen über kurzfristige Terminabsagen entsprechend, soweit dies im konkreten Fall angemessen ist.
Technische Störungen, die weder vom Anbieter noch vom Teilnehmer zu vertreten sind, werden angemessen berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird ein Ersatztermin vereinbart.
(3) WhatsApp-Support
Soweit WhatsApp-Support Bestandteil des gebuchten Programms ist, dient dieser der unkomplizierten Kommunikation zu fachlichen Fragen rund um die Fahrzeugüberführung.
Antworten erfolgen werktags grundsätzlich innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
Eine bestimmte oder sofortige Reaktionszeit wird nicht garantiert, sofern im individuellen Angebot keine konkrete Reaktionszeit zugesagt wurde.
Ein Anspruch auf permanente Erreichbarkeit besteht nicht.
Der WhatsApp-Support stellt insbesondere keine Notfall-, Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Behördenberatung dar.
Fragen zur Tourenplanung können im Rahmen dieses Supports besprochen werden.
Der Anbieter ist jedoch nicht verpflichtet, selbstständig die Auftragsplattformen oder die aktuelle Auftragslage des Teilnehmers zu überwachen.
Der Teilnehmer muss die für seine Frage maßgeblichen Informationen vollständig und aktuell zur Verfügung stellen.
(4) Community
Der Teilnehmer verpflichtet sich innerhalb der Community zu einem respektvollen Umgang mit anderen Teilnehmern und dem Anbieter.
Vertrauliche Inhalte, interne Informationen sowie geschützte Materialien dürfen nicht ohne entsprechende Berechtigung an Dritte weitergegeben oder öffentlich verbreitet werden.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Zugang nach vorheriger angemessener Abwägung eingeschränkt oder beendet werden.
Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben hiervon unberührt.
(5) Materialien und Vorlagen
Bereitgestellte Unterlagen, Guides, Checklisten, Videos und sonstige Materialien dürfen ausschließlich im Rahmen der in Abschnitt 12 eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden.
6. Absagen und Terminverschiebungen
(1) Absage oder Verschiebung durch den Teilnehmer
Vereinbarte Termine sind Bestandteil der gebuchten und bereits vergüteten Leistung.
Möchte der Teilnehmer einen vereinbarten Termin absagen oder verschieben, entstehen hierdurch grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten.
Der Teilnehmer ist jedoch selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig mit dem Anbieter abzustimmen und einen neuen Termin zu vereinbaren.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin, einen bestimmten Wochentag oder eine bestimmte Uhrzeit besteht nicht. Der neue Termin wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Verfügbarkeit beider Parteien vereinbart.
Der Teilnehmer hat sich bei einem Verschiebungswunsch eigenständig darum zu kümmern, zeitnah einen für ihn passenden neuen Termin mit dem Anbieter abzustimmen.
Absagen und Verschiebungswünsche sind in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp-Nachricht, mitzuteilen.
Wird ein Termin vom Teilnehmer kurzfristig abgesagt oder verschoben, führt dies nicht automatisch zu einem Anspruch auf einen unmittelbar folgenden Ersatztermin. Die Neuvereinbarung erfolgt nach Verfügbarkeit des Anbieters.
(2) Verschiebung oder Absage durch den Anbieter
Vereinbarte und bestätigte Termine sind grundsätzlich von beiden Parteien einzuhalten.
Aufgrund der praktischen Tätigkeit des Anbieters im Bereich der Fahrzeugüberführung kann es jedoch in Ausnahmefällen erforderlich sein, einen bereits vereinbarten oder bestätigten Termin kurzfristig zu verschieben.
Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, einen Termin zu verschieben, wenn ein wichtiger persönlicher, betrieblicher oder tourbedingter Grund vorliegt, aufgrund dessen die Durchführung des Termins zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen bei:
Krankheit oder sonstiger kurzfristiger persönlicher Verhinderung,
höherer Gewalt,
erheblichen Verkehrs-, Bahn- oder sonstigen Reiseverzögerungen,
Fahrzeugpannen oder sonstigen unvorhersehbaren Störungen während einer Fahrzeugüberführung,
einer kurzfristigen Änderung, Verzögerung oder Verlängerung einer laufenden Fahrzeugüberführung,
einer verspäteten Fahrzeugübernahme oder Fahrzeugübergabe,
kurzfristigen Änderungen von Abhol- oder Übergabezeiten durch einen Auftraggeber,
einer ungeplanten Verlängerung der für eine Tour erforderlichen Fahrt- oder Reisezeit,
dem Umstand, dass sich der Anbieter aufgrund einer laufenden Fahrzeugüberführung beziehungsweise Tour noch unterwegs befindet und den Termin deshalb nicht rechtzeitig wahrnehmen kann,
sowie beim kurzfristigen Ausfall oder der wesentlichen Änderung einer geplanten Fahrzeugüberführung, wenn hierdurch eine betriebliche Umplanung erforderlich wird.
Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Termin zuvor bereits ausdrücklich bestätigt worden ist.
Der Anbieter ist verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich zu informieren, sobald absehbar ist, dass der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann.
Eine Verschiebung erfolgt nicht willkürlich, sondern nur, wenn hierfür ein nachvollziehbarer sachlicher Grund besteht.
(3) Ersatztermin bei einer Verschiebung durch den Anbieter
Wird ein Termin durch den Anbieter verschoben, wird dem Teilnehmer ohne zusätzliche Kosten ein Ersatztermin angeboten.
Der Ersatztermin wird unter Berücksichtigung der beiderseitigen Verfügbarkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums vereinbart.
Dem Teilnehmer entstehen allein aufgrund einer vom Anbieter vorgenommenen Terminverschiebung keine zusätzlichen Coaching- oder Sitzungsgebühren.
Der Teilnehmer hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass ein Ersatztermin zwingend am unmittelbar folgenden Tag oder zu einer bestimmten von ihm gewünschten Uhrzeit stattfindet.
(4) Besonderheiten aufgrund der Tätigkeit in der Fahrzeugüberführung
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass der Anbieter neben seiner Coaching- und Begleitungstätigkeit selbst praktisch im Bereich der Fahrzeugüberführung tätig ist.
Fahrzeugüberführungen können aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters kurzfristigen zeitlichen Veränderungen unterliegen.
Hierzu können insbesondere Änderungen durch Auftraggeber, Verkehr, Zugverbindungen, Fahrzeugübergaben, Fahrzeugzustand, Ladezeiten, Wartezeiten oder sonstige während einer Tour auftretende Umstände gehören.
Die Vereinbarung eines Coaching-Termins stellt deshalb keine Garantie dafür dar, dass es niemals zu einer kurzfristigen Verschiebung kommen kann.
Der Anbieter bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten und notwendige Änderungen so frühzeitig wie möglich mitzuteilen.
(5) Keine willkürliche Terminverschiebung
Das Recht des Anbieters zur Terminverschiebung berechtigt nicht dazu, Termine ohne sachlichen Grund beliebig oder dauerhaft zu verschieben.
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Anbieters wiederholt oder über einen unangemessen langen Zeitraum nicht erbracht werden, bleiben die gesetzlichen Rechte des Teilnehmers unberührt.
(6) Wiederholte kurzfristige Absagen oder Nichterscheinen des Teilnehmers
Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder wiederholtem Nichterscheinen des Teilnehmers kann der Anbieter den Teilnehmer zunächst darauf hinweisen, dass die ordnungsgemäße Durchführung des Programms gefährdet ist.
Bei erheblichen oder wiederholten Vertragsverletzungen können nach erfolgloser angemessener Aufforderung beziehungsweise Abmahnung die gesetzlichen und vertraglichen Rechte bis hin zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ausgeübt werden.
Eine automatische vollständige Einbehaltung sämtlicher bereits geleisteter Zahlungen allein aufgrund einer Kündigung findet nicht statt.
Bereits erbrachte Leistungen sowie gegebenenfalls bestehende Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche werden nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksamen vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.
7. Mitwirkungspflichten und Eigenverantwortung
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für die Zusammenarbeit erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß und möglichst vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Teilnehmer ist insbesondere selbst dafür verantwortlich,
einen erforderlichen Führerschein zu besitzen,
den erforderlichen Versicherungsschutz sicherzustellen,
eine gegebenenfalls erforderliche Gewerbeanmeldung vorzunehmen,
steuerliche Pflichten einzuhalten,
behördliche Vorgaben einzuhalten,
Anforderungen der jeweiligen Auftraggeber zu prüfen,
und die rechtlichen Voraussetzungen seiner Tätigkeit sicherzustellen.
(3) Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für die konkrete Ausführung seiner Fahrzeugüberführungen.
(4) Eigenverantwortung bei der Tourenplanung
Der Teilnehmer prüft insbesondere selbstständig:
aktuell verfügbare Aufträge,
Preise und Vergütungen,
Abhol- und Lieferzeiten,
Fahrstrecken,
Rückreisemöglichkeiten,
Vorgaben des jeweiligen Auftraggebers,
wirtschaftliche Kosten,
und die tatsächliche Durchführbarkeit.
Hinweise, Beispiele, Strategien und Einschätzungen des Anbieters entbinden den Teilnehmer nicht von dieser eigenen Prüfung.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Grundsatz
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Christian Adametz, Krissicars
Paul-Gossen-Straße 75
91052 Erlangen
Telefon: +49 176 79953939
E-Mail: auto@krissicars.com
mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Beginn der Dienstleistung während der Widerrufsfrist
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir bereits während der Widerrufsfrist mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen, kann im Falle eines späteren Widerrufs ein angemessener Wertersatz für diejenigen Leistungen zu zahlen sein, die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbracht wurden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen
Bei einem Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur dann vorzeitig, wenn die hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere wenn der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden und an uns übermitteln:
An:
Christian Adametz, Krissicars
Paul-Gossen-Straße 75
91052 Erlangen
E-Mail: auto@krissicars.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier):
(2) Unternehmer
Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB grundsätzlich nicht, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Zwingende weitergehende gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Schutzrechte, insbesondere soweit im Einzelfall das Fernunterrichtsschutzgesetz anwendbar ist, bleiben unberührt.
9. Vertragslaufzeit, Kündigung und vorzeitige Beendigung
(1) Vertragslaufzeit und gegebenenfalls vereinbarte ordentliche Kündigungsrechte ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
(2) Soweit ein laufendes Coaching-Programm ausdrücklich mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende vereinbart wurde, kann es unter Einhaltung dieser Frist in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn
eine Partei trotz vorheriger Aufforderung erhebliche Vertragspflichten wiederholt verletzt,
fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden,
vertrauliche oder urheberrechtlich geschützte Inhalte unbefugt weitergegeben werden,
oder eine Fortsetzung der Zusammenarbeit unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist.
(4) Im Fall einer Vertragsbeendigung werden bereits erbrachte Leistungen sowie gegebenenfalls bestehende gesetzliche Vergütungs- oder Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise der wirksamen individuellen Vereinbarung abgerechnet.
Eine pauschale Verpflichtung zur Zahlung noch nicht erbrachter Leistungen besteht nur, soweit hierfür eine wirksame vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht.
(5) Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben ausdrücklich unberührt.
Dies gilt insbesondere für Rechte, die sich gegebenenfalls aus dem Fernunterrichtsschutzgesetz ergeben.
10. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; die Haftung kann dabei auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Garantie für:
einen bestimmten beruflichen oder wirtschaftlichen Erfolg,
eine bestimmte Anzahl an Aufträgen,
eine bestimmte Auftragslage,
bestimmte Auftraggeber,
eine bestimmte Vergütung,
einen bestimmten Umsatz oder Gewinn,
die dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Plattformen,
oder die unveränderte Verfügbarkeit eines zuvor vorhandenen Auftrags.
(5) Entscheidungen über die Annahme, Ablehnung, Kombination und Durchführung von Aufträgen trifft der Teilnehmer eigenverantwortlich.
Der Anbieter haftet nicht allein deshalb für einen wirtschaftlich ungünstigen Verlauf einer Tour, weil diese zuvor im Rahmen des Coachings besprochen oder beispielhaft bewertet wurde.
Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf einer haftungsbegründenden Pflichtverletzung des Anbieters beruht.
(6) Der Teilnehmer ist selbst für die sichere und rechtmäßige Durchführung seiner Fahrzeugüberführungen sowie für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.
(7) Für Unfälle, Fahrzeugschäden, Drittschäden oder sonstige Schäden im Zusammenhang mit der tatsächlichen Fahrzeugüberführung gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
Die vorstehenden Bestimmungen stellen keinen Ausschluss einer zwingenden gesetzlichen Haftung des Anbieters dar.
(8) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit erhalten und die erkennbar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vertraulich.
(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers insbesondere soweit dies zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Kommunikation und Abrechnung erforderlich ist.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung des Anbieters.
(3) Soweit WhatsApp oder sonstige externe Kommunikationsdienste genutzt werden, gelten ergänzend die hierzu erteilten Datenschutzinformationen.
(4) Soweit eine datenschutzrechtliche Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
Die Erfüllung des Vertrags wird nicht allein auf eine pauschale Datenschutz-Einwilligung innerhalb dieser AGB gestützt.
12. Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Vom Anbieter erstellte beziehungsweise bereitgestellte Guides, Videos, Vorlagen, Checklisten, Schulungsunterlagen, Texte, Grafiken, Strategien und sonstige Inhalte können urheberrechtlich oder anderweitig rechtlich geschützt sein.
(2) Der Teilnehmer erhält, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der bereitgestellten Materialien für seine eigene Tätigkeit und zu eigenen Lern- beziehungsweise Informationszwecken.
(3) Insbesondere nicht gestattet sind ohne vorherige Zustimmung des Anbieters:
öffentliche Veröffentlichung,
Weiterverkauf,
entgeltliche Weitergabe,
Bereitstellung für Dritte,
Veröffentlichung in Gruppen oder Plattformen,
kommerzielle Vervielfältigung,
oder Nutzung der Materialien zur Erstellung eigener konkurrierender Schulungsangebote.
(4) Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.
13. Referenzen und Testimonials
(1) Allgemeine und vollständig anonymisierte Angaben über die Art einer Zusammenarbeit können als Referenz verwendet werden, soweit kein Rückschluss auf eine konkrete Person möglich ist.
(2) Die Veröffentlichung insbesondere von
Namen,
Fotos,
Videos,
Unternehmensnamen,
Logos,
konkreten Bewertungen,
Screenshots,
oder sonstigen personenbezogenen Angaben
erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage, insbesondere eine erforderliche Einwilligung, vorliegt.
14. Änderungen der AGB
(1) Für neu geschlossene Verträge gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogenen AGB.
(2) Änderungen dieser AGB wirken sich auf bereits bestehende Verträge nur aus, wenn dies zwischen den Parteien wirksam vereinbart wurde oder eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
(3) Eine bloße Änderung oder Veröffentlichung neuer AGB führt nicht automatisch zu einer Änderung eines bereits bestehenden Vertrags.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach dem Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts eines Verbrauchers anwendbar sind, bleiben unberührt.
(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und ist eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig, kann Erlangen als Gerichtsstand vereinbart werden.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Teilnehmer haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt grundsätzlich unberührt.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen können, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, in Textform erfolgen.
Christian Adametz
Krissicars
Paul-Gossen-Straße 75
91052 Erlangen
Stand: August 2026